Freie Fahrt
Freie Fahrt für Einsatzfahrzeuge:
Unsere Bitte an Sie: Parken Sie Ihre Fahrzeuge so, dass Feuerwehrfahrzeuge und Krankenwagen die Straße jederzeit ohne Verzögerung passieren können. Parken Sie dabei keine Hydranten zu. Bringen Sie Ihre Hausnummer gut einsehbar von der Straße an Ihrem Haus an.
Sie tragen damit entscheidend dazu bei, dass schnelle und effektive Hilfe geleistet werden kann.
Bilden Sie Rettungsgassen:
Machen Sie bei Unfällen auf mehrspurigen Fahrbahnen die sogenannte Rettungsgasse frei. Sie ist für Fahrzeuge mit Blaulicht gedacht, die schnellstmöglich zum Unfallort vordringen müssen. Im Ernstfall rettet diese Gasse Leben. Sorgen Sie so für die freie Fahrt der Einsatzkräfte.
Denken Sie daran: Bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen sind alle Autofahrer verpflichtet, die Rettungsgasse freizumachen. Dabei – so heißt es in der Straßenverkehrsordnung – ist die Rettungsgasse bei zwei Fahrstreifen in der Mitte zu bilden: Autos auf dem linken Fahrstreifen müssen also an den linken Fahrbahnrand fahren, die auf der rechten Spur an den rechten Fahrbahnrand.
Bei dreispurigen Autobahnen ist die Rettungsgasse zwischen dem äußersten linken und der direkt rechts danebenliegenden Fahrspur zu bilden. Hat die Autobahn vier Spuren, muss die Rettungsgasse jedoch wieder in der Mitte gebildet werden. Hintergrund: Der Standstreifen ist als Zufahrt zu den Einsatzstellen nicht geeignet, weil er oft nicht durchgehend ausgebaut oder von liegengebliebenen Fahrzeugen blockiert ist.
Der ADAC weist auch darauf hin, dass alle Autofahrer, die gegen das Gebot der Rettungsgasse verstoßen, mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro rechnen müssen. Jeder Autofahrer sollte daran denken, dass im Notfall keine Zeit verloren werden darf.
Quelle: http://www.adac.de