Notruf: 112

Rauchmelder

Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland bei Bränden. Die meisten Brandopfer (70%) verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Gefährlich ist dabei nicht so sehr das Feuer, sondern der Rauch. 95% der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung! Tagsüber kann ein Brandherd meist schnell entdeckt und gelöscht werden. Nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken. Rauchmelder haben sich hier als Vorbeugender Brandschutz bewährt!

Im Juni 2005 wurde das Gesetz der Hessischen Bauordnung (HBO) wie folgt geändert:
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten.

 

M = Mindestschutz
O = Optimalerschutz